ALLGEMEINE                       

GESCHÄFTSBEDINDUNGEN

Mit diesem Dokument stellen wir dir die Projektabläufe vor und bestimmen die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen.


Imagina Visual Collaboration möchte dich mit  hochwertigen Visualisierung unterstützen. Um diese in einem im Voraus vereinbarten Zeitraum liefern zu können, möchten wir uns an eine konsequente Projektplanung und -abwicklung halten.

Projektablauf

1.Projektrahmen

1.1. Projektverantwortliche

Für die Projektabwicklung benötigen wir ab dem im Angebot definierten Projektbeginn einen Ansprechpartner, der bis zur Fertigstellung der vereinbarten Bilder als entscheidungsbefugter Projektverantwortlicher für den zentralen Informationsaustausch zur Verfügung steht. Falls mehrere Projektbeteiligte in die Kommunikation involviert sind, sollte uns dies vor Beginn des Projektes bekannt gegeben werden und alle Kontaktdaten und Zuständigkeitsbereiche übermittelt werden. Es muss vom  zentralen Ansprechperson(Kunde) gewährleistet sein, dass sich alle weitere Projektbeteiligte an die Timeline halten.

1.2. Timeline

Eine Timeline wird dir vor Projektbeginn bekannt gegeben. Innerhalb von 1 Tag nach Aussendung der Timeline sollte uns mitgeteilt werden, falls es angepasst werden sollte. Falls wir diesbezüglich keine Information bekommen, nehmen wir an, dass die Timeline von dir eingehalten wird.

1.3. Art der Kommunikation

Art der Zusendung der Feedbacks soll immer in unserem Reviewtool und nicht handschriftlich geschrieben werden. Falls Referenzen, Detailpläne etc. zu Feedbacks geschickt werden, dann sollen diese zum Feedbacks angehängt werden und einen relevanten Titel haben um genau zuordnen zu können. Es muss gewährleistet sein, dass im Falle von mehreren Teilnehmern in der Kommunikation, sich alle gegenseitig direkt abstimmen und zu uns schon die korrekte, zusammengefasste Information kommt.

Basisdaten

Für die Bearbeitung Ihrer Aufträge benötigen wir von dir bis zum Projektbeginn für die Visualisierung verwendbare (visualisierungsgerechte) Basisdaten.

2.1. Grundlage für eine Visualisierung ist ein 3D-Modell mit den nachfolgenden Eigenschaften:

  • Entwurfsdaten in den Formaten .max oder .fbx oder bei einer Erstellung des 3D-Modells in Rhino eine .3dm-Datei für einen Export. Archicad, Cinema4D und andere Formate sind als .3ds zu exportieren;

  • eine nach Bauteilen sortierte Layerstruktur der Dateien (zum Beispiel Außenwände / Innenwände / Decken / Stützen / Glasscheibe / Rahmen /Treppen / Möbel);

  • eine Benennung der Layer mit Bezeichnungen von weniger als 16 Zeichen;

  • eine um die nicht sichtbaren Bestandteile bereinigte Geometrie. Das Übereinanderliegen von zwei Flächen an gleicher Stelle (koplanare Geometrie) sowie an den Kanten nicht korrekt verschweißte Geometrie (non welded points) ist zu korrigieren;

  • Glas muss eine Stärke von 1 cm haben;

2.2. Eine weitere Grundlage für eine Visualisierung bilden nachfolgende Umgebungsdaten:

  • Dateien der Architektur und Landschaftsarchitektur im Format .dwg und .pdf;

  • Hintergrundbilder, die Grundlage für eine zu erstellende Perspektive sind (mindestens 4000 Pixel Bildbreite und in dem gewünschten Ergebnis entsprechender Lichtstimmung);

  • Ortsangabe und Adresse des Grundstücks;

  • Beschreibung der Landschaftsarchitektur;

  • kompletter Plansatz.

2.3. Weitere Projektdaten bei Innenvisualisierungen:

  • Zusammenfassung des Raumprogramms und der Funktionen;

  • Materialbeschreibungen und Referenzen;

  • Möbelbeschreibungen und Referenzen.

2.4. Genügen die Basisdaten nicht den oben definierten Anforderungen oder eignen sie sich aus anderen Gründen nicht für die Visualisierung müssen wir die mangelhaften Basisdaten bis zu einer Visualisierungsreife nachbearbeiten. Eine Kostenrechnung würden wir dir in diesem Fall im Voraus erstellen.

Erstellung des 3D-Modells

Umfasst der Auftrag auch die Erstellung eines 3D-Modells, benötigen wir folgende Informationen/Materialien:

  • Planzeichnungen in kohärentem Zustand (Masterplan/Lageplan/Grund-risse/Schnitte/Ansichten/Details) in den Formaten .dwg und pdf;

  • Angaben über die Funktionen der einzelnen Gebäudeteile;

  • Angaben über die Materialien;

Die Regelungen aus Ziffer 2.4 gelten entsprechend.

 

Ablauf der Projektbearbeitung

Die Visualisierung erfolgt in vier Phasen. Jede Phase bildet ein selbstständiges Teilprojekt mit verbindlichen Zwischenergebnissen, auf welchen die Arbeiten in den Folgephasen aufbauen.

4.1. Inhalt der einzelnen Phasen

  • Cam-Set Phase 1: Die Phase 1 dient der Abstimmung der Geometrie und der Kameraposition. Sind wir beauftragt worden, die Basisdaten zu erstellen, so werden diese Arbeiten in Phase 1 durchgeführt. Mit Abschluss der Phase 1 ist die Geometrie und die Kameraeinstellung verbindlich festgelegt.

  • Textured Preview Phase 2: Ziel der Phase 2 ist die Bestimmung der Materialien und ggf. Möbel sowie der Lichtverhältnisse und der Lichtrichtung. Zudem findet die Vorbereitung des finalen Renderings statt. Mit Abschluss der Phase 2 sind die Bildstimmung und die Lichtrichtung verbindlich festgelegt. Änderungen können allenfalls im Rahmen von Zusatzvereinbarungen vorgenommen werden.

  • Close-to-final Phase 3: Finale Renderings Im Rahmen des Renderings erfolgt eine grundlegende Bildberechnung anhand der in den Phasen 1 und 2 festgelegten Koordinaten. Das Rendering ist ein IT -technischer Verarbeitungsprozess, der die Bildrohlinge für eine Ausarbeitung der Staffagen entwickelt. Dieser Prozess ist innerhalb des bestehenden Auftrags nicht korrigier- oder wiederholbar.

  • Final Phase 4: Finalisierung der Visualisierung In Phase 4 wird die Bildstimmung und die Detailabstimmung der einzelnen Bildkomponenten verfeinert. Darüber hinaus werden die Bilder zur Simulation der Lebenssituation um die diversen Staffagen (Menschen, Tiere, etc.) ergänzt.

Wichtig: aus Kosten- oder Zeitgründen können im Voraus auch wenigere Korrekturrunden vereinbart werden! Dies wird im Angebot fix festgelegt.

4.2. Bis zum Abschluss der einzelnen Projektphasen können Rügen bezüglich der einzelnen Zwischenergebnisse als nicht vertragsgemäß nur in Schriftform als rechtserheblich anerkannt werden. Für die Bearbeitung des Projekts können wir in Abstimmung mit Ihrem Projektverantwortlichen nach Ziffer 1 einen Zeitplan für den Projektablauf mit verbindlichen Fristen für den Projektbeginn, die Beendigung der einzelnen Projektphasen und das Projektende festlegen.

4.3. Nach Fertigstellung werden dir die Bilder – vorbehaltlich abweichender Absprachen – im Dateiformat .jpeg oder .tiff mit einer Bildauflösung von mindestens 4000 Pixeln zur Verfügung gestellt. Mit der Abnahme der Bilder als vertragsgemäß erhältst du schließlich das Recht, die Bilder im Rahmen der nachfolgenden Regelungen zu nutzen.

Rechtliche Vertragsgrundlagen

Auf Ihre Anfrage erhältst du von uns ein verbindliches Angebot für eine Visualisierung Ihres Projekts. Dieses Angebot bestimmt neben den Preisen für die angeforderten Bilder auch den zeitlichen Rahmen und den Visualisierungszweck Ihres Projekts. Innerhalb der im Angebot bestimmten Frist kannst du uns durch ausdrückliche Erklärung oder Übersendung der Basisdaten zu den im Angebot definierten Bedingungen mit der Visualisierung beauftragen. Mit der Beauftragung schulden wir dir die Herstellung der im Angebot aufgelisteten Bilder. Abgesehen von Ihren Planungsvorgaben für das Projekt liegt die gestalterisch-künstlerischen Erstellung der Bilder ausschließlich in unserem freien Ermessen.

Erhaltene Basisdaten / Rechteübertragung an uns

1.1. Mit der Bereitstellung der Basisdaten überträgst du uns an dem von dir eingebrachten Material, soweit es in die von uns erstellten Bilder eingeflossen ist, ein einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht. Dies beinhaltet das Recht unsere Bildern mit Ihrem Basismaterial zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden und öffentlich zugänglich zu machen, all dies auch zu Zwecken der Eigenwerbung und einschließlich der Weitergabe des Materials an Dritte. Wenn der Visualisierungszweck in einer Teilnahme an einem architektonischen Wettbewerb liegt, stehen uns diese Rechte erst ab der offiziellen Verkündung des Gewinners des Wettbewerbs zu.

1.2. In Zusammenhang mit der unter 1.1. genannten Rechteübertragung wird uns insbesondere auch gestattet, die fertigen Bilder zu Zwecken der Eigenwerbung sowie kommerziell auszuwerten, soweit hierdurch die Umsetzung des im Auftrag bestimmten Visualisierungszwecks nicht gefährdet ist.

1.3. Du garantierst uns gegenüber, dass du alle für die Rechteübertragungen an uns gem. 1.1. und 1.2. erforderlichen Urheber- bzw. Nutzungsrechte an den von dir eingebrachten Basisdaten besitzen und diese auch im Übrigen frei von Rechten Dritter sind, dass du somit frei über die Nutzungsrechte verfügen kannst, einschließlich der Einräumung entsprechender Nutzungs- und Bearbeitungsrechte an uns.

1.4. Sofern daher durch die vereinbarungsgemäße Bearbeitung und Nutzung der eingebrachten Basisdaten durch uns Rechte Dritter verletzt werden, haftest du hierfür allein und stellen uns von allen Ansprüchen Dritter wegen entsprechender Verletzungen von Rechten Dritter frei.

Mitwirkungspflichten bei der Projektbearbeitung

2.1. Die Erfüllung Ihrer Mitwirkungspflichten ist eine vertraglich geschuldete Leistung im Rahmen der Auftragsabwicklung. Zu Ihren Mitwirkungspflichten gehören im Wesentlichen die Bereitstellung visualisierungsgerechter Basisdaten, die zeitnahe Erteilung von Auskünften und die Erklärung von Zwischen- und Endabnahmen.

2.2. Werden die vertraglichen Mitwirkungspflichten trotz ausdrücklicher Aufforderung nicht unverzüglich erfüllt, übernehmen wir keine Haftung für Schäden durch verzögerte Fertigstellung der Bilder. Dabei trägst du die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass dich kein Verschulden an einer verzögerten Mitwirkung trifft, wenn du innerhalb der Bürozeiten von 9:00 bis 19:00 Uhr nicht innerhalb von 90 Minuten auf unsere Anfragen reagierst.

  1. Außervertragliche Anpassungen Nachträgliche Anpassungen, die nicht Bestandteil des Leistungsumfangs gemäß des grundlegenden Vertragsangebots sind oder in den Themenbereich abgeschlossener Phasen fallen, sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandsteil und allenfalls auf Grundlage einvernehmlicher Zusatzvereinbarungen geschuldet. Werden zusätzliche Leistungen ohne eine ausdrückliche Vergütungsregelung vereinbart, werden unsere Leistungen nach Stundenaufwand vergütet.

  2. Abnahme von Teilleistungen und vollständigen Leistungen

4.1. Einer Ihrer wesentlichen Beiträge zur Fertigstellung der Visualisierungen ist die Abnahme der Zwischenergebnisse der einzelnen Projektphasen. Auf Grundlage der abgenommenen Zwischenergebnisse erfolgt die weitere Umsetzung des Projekts. Die Abnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung oder durch schlüssiges Handeln. Stellen wir dir am Ende einer Projektphase mehrere Varianten als Zwischenergebnis zur Auswahl, so erkennst du – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Erklärungen – mit der Auswahl einer dieser Variante diese als vertragsgemäß an. Gleiches gilt, wenn du die nächste Projektphase auf Basis des vorgelegten Zwischenergebnisses rügelos einleitest.

4.2. Nach Fertigstellung der Visualisierung bist du verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Bilder innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln als vertragsgemäß abzunehmen. Nach Ablauf der Frist wird eine Abnahme als vertragsgemäß unterstellt. Einer Abnahmeerklärung kommt es gleich, wenn du die zur Verfügung gestellten Bilder gegenüber Dritten verwendest.

Übertragung von Nutzungsrechten an den fertigen Bildern

5.1. Mit der vereinbarungsgemäßen Erstellung der Visualisierungen erwerben wir an diesen die Urheberrechte und Leistungsschutzrechte, die auch bei uns verbleiben. Mit Ihrer Abnahme der Bilder als vertragsgemäß übertragen wir dir ein einfaches Nutzungsrecht, welches sich auf die fertigen Visualisierungen, nicht aber auf Entwürfe und Zwischenergebnisse erstreckt. Dieses einfache Nutzungsrecht ist zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt auf den im Auftrag bestimmten Visualisierungszweck und umfasst insbesondere das Recht, die Visualisierungen im Zusammenhang mit diesem Visualisierungszweck zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, und öffentlich zugänglich zu machen.

Urhebervermerk

Überall dort, wo unsere Visualisierungen von dir verbreitet und öffentlich wahrnehmbar gemacht werden, sind sie mit der nachfolgenden Urheberbezeichnung zu versehen: Visualisierung: Imagina Visual Collaboration.  Findet eine öffentliche Zugänglichmachung auf Ihrer eigenen Website statt, so genügt ein entsprechender Verweis im Impressum Ihrer Website.

Verletzung der Mitwirkungspflichten

7.1. Werden die benötigten Basisdaten nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, die Zwischenabnahmen grundlos nicht vorgenommen oder verweigert oder andere Mitwirkungsrechte und -pflichten verletzt, können wir durch ausdrückliche Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten.

7.2. In diesem Fall wird eine der jeweiligen Durchführungsphase entsprechende Vergütung berechnet:

  • Rücktritt vor und in Phase 1: 50 % des Auftragsvolumens

  • Rücktritt in Phase 2: 60 % des Auftragsvolumens

  • Rücktritt in Phase 3: 70 % des Auftragsvolumens

  • Rücktritt in Phase 4: 80 % des Auftragsvolumens

Kündigung des Auftrags

8.1. Bis zur Übermittlung der Bilder bist du jederzeit – auch während der Projektbearbeitung – berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung zu kündigen.

8.2. Machst du von deinem Recht zur Kündigung Gebrauch, berechnen wir unsere Vergütung nach Paragraph 7.2. Erklärst du die Kündigung 10 Tage vor dem Projektbeginn entfällt eine Ausfallvergütung ersatzlos.

Schlussbestimmungen

9.1. Gewährleistungs- und sonstige Schadensersatzansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren in einem Jahr.

9.2. Sämtliche Vereinbarungen unterstehen deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – Wien.

9.3. Im Falle abweichenden Wortlauts gilt die deutsche Fassung dieser Vertragsgrundlagen.

9.4. Diese rechtlichen Grundlagen sowie das Projekthandbuch sind Vertragsbestandteil. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

Imagina | Visual Collaboration e.U.
Vertreten durch: Betti Brachmann
Kontakt: 004369910526830  E-Mail: betti.brachmann@imagina.at
Firmenbuchnummer: FN 493758s
Firmenbuchgericht: Wien
UID-Nummer: ATU 68926807

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